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Ihr Anwalt für Arztstrafrecht in Mainz

 

Wenn sich ein Arzt einem strafrechtlich relevanten Vorwurf ausgesetzt sieht, sollte er sich sofort an einen Fachanwalt für Strafrecht mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arztstrafrecht wenden. Er kann dadurch alle Chancen seiner Verteidigung ausschöpfen. Jegliches Zögern ist für einen Beschuldigten schädlich, denn zu Beginn eines Falles werden regelmäßig die Weichen gestellt. Das materielle und das formelle Strafrecht enthalten zahlreiche Ansätze für die Verteidigung.

Es gibt vielerlei Vorwürfe, die ein Patient oder seine Angehörigen gegenüber dem Arzt erheben können. Ein erfahrener Rechtsanwalt kennt die rechtlichen Möglichkeiten, die das Arztstrafrecht bietet und kann die Interessen des Arztes fundiert vertreten.

Als Rechtsanwalt in Mainz bin ich bundesweit für meine Mandanten im Arztstrafrecht tätig und habe deshalb eine langjährige Erfahrung als Verteidiger im Bereich des Strafrechts, besonders des Arztstrafrechts. Mandatieren Sie einen spezialisierten Strafverteidiger. Sie können mich telefonisch kontaktieren, um den Fall in meiner Kanzlei in Mainz zu besprechen. Dann können wir gemeinsam eine sinnvolle Verteidigungsstrategie entwickeln.

Bei diesen Vorwürfen hilft ein Rechtsanwalt für Arztstrafrecht

Als Anwalt für Arztstrafrecht in Mainz kenne ich die Vorwürfe, die gegen Ärzte erhoben werden. Die Verteidigung erfordert stets den Beistand eines erfahrenen Strafverteidigers. Häufig werden Ärzten Behandlungsfehler vorgeworfen, die sich später als nicht zutreffend herausstellen. Weitere Vorwürfe im Strafrecht sind Delikte wie Abrechnungsbetrug, Bestechlichkeit, Korruption im Gesundheitswesen oder Sittlichkeitsvorwürfe.

Häufigste Vorwürfe, die Patienten oder ihre Angehörige Ärzten gegenüber erheben, sind die der Körperverletzung oder der fahrlässigen Tötung. Meistens entsteht ein solcher Vorwurf aus einem angeblichen Behandlungsfehler (Behauptung eines “Kunstfehlers” oder der fehlenden Einwilligung des Patienten). Außerdem gibt es noch weitere Delikte, die Ärzten vorgeworfen werden können. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Unterlassene Hilfeleistung,
  • Ärztliche Sterbehilfe,
  • Sexueller Missbrauch,
  • Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittel- oder Transplantationsgesetz,
  • Betrug bei der Abrechnung oder Untreue,
  • Vorteilsnahme und Bestechlichkeit,
  • Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht.

Wenn gegen einen Arzt oder Heilberufler ein solcher Vorwurf erhoben wird, sollte er sofort dringend Kontakt zu einem Anwalt für Arztstrafrecht aufnehmen, damit die Verteidigung von Anfang an in Ruhe vorbereitet werden kann.

Korruption im Gesundheitswesen

Seit Inkrafttreten des “Gesetzes zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen” am 30. Mai 2016 werden im Arztstrafrecht unter bestimmten Voraussetzungen die Gewährung und Annahme von Vorteilen sanktioniert. Bevorzugt ein Arzt bei der Vergabe und Anwendung von Arznei und Heilmitteln oder Medizinprodukten die eines bestimmten Herstellers gegenüber anderen, weil er dafür Vorteile erhält, steht dies nach dem Strafgesetzbuch unter Strafe. Als Fachanwalt für Strafrecht mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arztstrafrecht verteidige ich Sie bei solchen Vorwürfen und auf jedem Gebiet des Strafrechts.

Erfahrener Rechtsanwalt für Arztstrafrecht in Mainz

Als Anwalt für Strafrecht in Mainz verteidige ich meine Mandanten bundesweit in allen Bereichen des Strafrechts. Arztstrafsachen erfordern stets eine besondere Erfahrung auf Grund der speziellen Materie. Bereits seit 1978 liegt mein Tätigkeitsschwerpunkt im Arztstrafrecht. Dazu habe ich viele Aufsätze in juristischen und medizinischen Fachzeitschriften verfasst (vgl. Veröffentlichungsliste). Seit 1997 führe ich die Bezeichnung “Fachanwalt für Strafrecht”, sodass Sie von meiner Kompetenz in Verbindung mit langjähriger Erfahrung profitieren können.

Als Strafverteidiger trete ich entschieden für Ihre Rechte ein und leiste den rechtlichen Beistand, den Sie von einem erfahrenen Anwalt für Arztstrafrecht erwarten. Begegnen Ihnen Vorwürfe in anderen Bereichen des Strafrechts, stehe ich Ihnen ebenfalls gerne als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht oder als Anwalt für Umweltstrafrecht zur Seite. Setzen Sie sich mit mir in Verbindung und lassen Sie sich zur Rechtslage und zum weiteren Vorgehen in Ihrem Fall beraten.

Vorsorglich über strafrechtliche Risiken informieren

Als Anwalt für Arztstrafrecht in Mainz berate ich Sie auch präventiv, also ohne konkreten Anlass z.B. über den Ablauf eines Ermittlungsverfahrens oder eines Strafprozesses. Schärfen Sie Ihr Bewusstsein für die rechtlichen Risiken, die der Arztberuf für den praktizierenden Arzt mit sich bringt. Ich erläutere Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht, welche strafrechtlichen Gefahren während Ihrer ärztlichen Tätigkeit eine Rolle spielen können. Hierzu halte ich gelegentlich Vorträge.